Ambulanter Pflegedeinst Phönix
Körperpflege / Grundpflege
Große und kleine Körperpflege
Lagerung im Bett
Transfer ins aoder aus dem Bett
Hilfe beim An- und ausziehen
Toilettengänge
Verabreichen von Sondennahrung
Hilfe beim Essen
Medizinische Versorgung
Injektionen
Verabreichen und Richten von Medikamenten
An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Kompressionsverbände anlegen und abnehmen
Wundversorgung und Pflege
Dekubitusbehandlung
Hauswirtschaftliche Versorgung
Aufräumen
Putzen
Einkaufen
Waschen/Bügeln
Kochen
Begleitung zu Behörden, Ärzten, etc.
Familienpflege
Hauswirtschaftliche Versorgung und Kinderbetreuung
Beratungseinsatz
Beratungseinsatz
Pflegegrade 1-3 halbjährlich
Pflegegrade 4 und 5 vierteljährlich
Verhinderungspflege
Wir organisieren und übernehmen die Pflege Ihrer Angehörigen damit Sie Ihren wohlverdienten Urlaub genießen können
Pflegesachleistung bedeutet, dass wir als Pflegedienst unsere Einsätze bis zu bestimmten Höchstbeträgen direkt mit Ihrer Pflegeversicherung abrechnen können.
Je nach Pflegegrad stehen Ihnen monatlich folgende Höchstbeträge zur Verfügung:
Pflegegrad 1 – 0 €
Pflegegrad 2 –761 €
Pflegegrad 3 – 1432 €
Pflegegrad 4 – 1778 €
Pflegegrad 5 – 2200 €
Wenn Sie die Pflegesachleistungen nicht vollständig verbrauchen, wird Ihnen prozentual anteiliges Pflegegeld ausbezahlt.
Außerdem steht Ihnen nochmal derselbe Höchstbetrag zusätzlich für die Nutzung einer Tagespflege zur Verfügung.
Alle Pflegebedürftige mit Pflegegraden 1 bis 5 haben zusätzlich zu den Pflegesachleistungen einen monatlichen Betrag in Höhe von 125 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag sammelt sich monatlich an und vebrennt erst zum Juni des Folgejahres, wenn er nicht verbraucht wurde.
Wenn Sie als pflegender Angehöriger Verhindert sind oder in Urlaub fahren, können wir in der Zeit die Pflege Ihrer Angehöriger in Ihrer häuslichen Umgebung übernehmen. Dafür haben Sie ab Pflegegrad 2 einen Jährlichen Betrag von 1612 € zur Verfügung. Wenn Sie während des Jahres Ihren Anspruch auf Kurzzeitpflege nicht genutzt haben, können Sie zusätzlich 806 € auf die Verhinderungspflege übertragen.
Wenn Sie Ihre Angehörige selbst zu Hause pflegen, müssen Sie einen Beratungseinsatz machen. Für Pflegegrade 1-3 halbjährlich und für Pflegegrade 4 und 5 vierteljährlich.